Miet- und WEG-Recht

Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter führt oft zu komplizierten Rechtsstreitigkeiten. Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter - im Bereich des privaten wie auch des gewerblichen Mietrechts. Unsere Arbeit umfasst hierbei insbesondere folgende Punkte:

  • Erstellung, Überarbeitung und Anpassung von Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Kündigungen
  • Geltendmachung von Zahlungs-, Minderungs-, Räumungs- und Duldungsansprüchen
  • Beratung hinsichtlich Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten sowie der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen

Als Wohnungseigentümer oder Verwalter von Wohnungseigentum sind Sie an einem einvernehmlichen Zusammenleben innerhalb der Eigentümergemeinschaft interessiert. Im Konfliktfall aber wollen Sie vor allem Ihre Rechte gegenüber den übrigen Eigentümern durchsetzen. Wir beraten sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

  • Abschluss und Änderung von Verträgen über Wohneigentum
  • Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Erstellung von Teilungserklärungen
  • Beratung bei WEG-Versammlungen, bei gerichtlichen und außergerichtlichen - WEG-Streitigkeiten und bei der Rechtsverfolgung der bzw. gegen die Hausverwaltung
  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen