Familien- und Erbrecht

Unsere Tätigkeit umfasst zum einen die rechtliche Beratung vor der Schließung und im Verlauf der Ehe, insbesondere beim Entwurf und Abschluss eines Ehevertrags. Des Weiteren beraten wir in Rechtsfragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe gehören allerdings zum Kernbereich unserer familienrechtlichen Arbeit. So beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ehescheidungsverfahren
  • Kindschaftsrechtliche Fragen (Umgang, Sorgerecht etc.)
  • Unterhaltsansprüche
  • Trennungs- und güterrechtliche Vereinbarungen
  • Namensrecht

Unser erbrechtliches Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Beratung bei der Testamentsgestaltung
  • Regelung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften