Design- und Markenrecht
Im Bereich des Design- und Markenrechts begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg, von der Erstellung des Designs bzw. der Marke, über deren Eintragung, bis hin zur Geltendmachung von Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen für den Fall der Beeinträchtigung Ihres Schutzrechts.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
- Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs bzw. einer Marke
- Recherche in den Datenbanken der nationalen und internationalen Marken- und Geschmacksmusterämter hinsichtlich bereits bestehender fremder Schutzrechte
- Anmeldung von Schutzrechten bei nationalen wie internationalen Marken- und Geschmacksmusterämtern
- Verlängerung der Schutzdauer eines Schutzrechts
- Vertretung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen