Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber - sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Beratung bei befristeten und Teilzeitarbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Durchsetzung von Lohnzahlungs-, Urlaubs-, und Arbeitszeugnisansprüchen sowie von Ansprüchen auf Elternzeit