Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber - sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:
- Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei befristeten und Teilzeitarbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutzprozesse
- Durchsetzung von Lohnzahlungs-, Urlaubs-, und Arbeitszeugnisansprüchen sowie von Ansprüchen auf Elternzeit